48. Verordnung: Lehrpläne der Volks-, Haupt- und Sonderschulen 48. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; I. Sondernummer zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Erschienen: Wien Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst 1963
Ausgabe:[Ausgegeben] Wien, am 1. Juli 1963
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Schulbuchspezifische Eigenschaften:
Beschreibung:
  • "Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
  • Seite 1 - 144 Stundentafeln
Schriftenreihe:Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht Jg. 1963, Sondernr. 1 = Stück 7a
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Aufnahmedatum:27.04.2008
Änderungsdatum:04.01.2000
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