Österreich Bundesministerium für Unterricht. (2000). 135. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden: 135. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird. Bundeskanzler.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 135. Verordnung: Änderung Der Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden: 135. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kulturelle Angelegenheiten, Mit Der Die Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden, Geändert Wird. Wien: Bundeskanzler, 2000.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 135. Verordnung: Änderung Der Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden: 135. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kulturelle Angelegenheiten, Mit Der Die Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden, Geändert Wird. Bundeskanzler, 2000.