Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1997). 302. Verordnung: Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen: 302. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. Bundeskanzler.
Citazione stile Chigago Style (17a edizione)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 302. Verordnung: Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen: 302. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kulturelle Angelegenheiten über Die Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Wien: Bundeskanzler, 1997.
Citatione MLA (9a ed.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 302. Verordnung: Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen: 302. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kulturelle Angelegenheiten über Die Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Bundeskanzler, 1997.