Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1991). 439. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden: 439. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird. Bundeskanzler.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 439. Verordnung: Änderung Der Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden: 439. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst, Mit Der Die Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden, Geändert Wird. Wien: Bundeskanzler, 1991.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 439. Verordnung: Änderung Der Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden: 439. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst, Mit Der Die Verordnung, Mit Welcher Die Lehrpläne Der Volksschule, Der Hauptschule Und Der Sonderschulen Erlassen Werden, Geändert Wird. Bundeskanzler, 1991.