Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1985). 88. Verordnung: Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne: 88. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 14. November 1984 über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen für den Religionsunterricht an diesen Schulen. Bundeskanzler.
Citazione stile Chigago Style (17a edizione)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 88. Verordnung: Lehrpläne Der Allgemeinbildenden Höheren Schulen; Bekanntmachung Der Lehrpläne: 88. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 14. November 1984 über Die Lehrpläne Der Allgemeinbildenden Höheren Schulen; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Wien: Bundeskanzler, 1985.
Citatione MLA (9a ed.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 88. Verordnung: Lehrpläne Der Allgemeinbildenden Höheren Schulen; Bekanntmachung Der Lehrpläne: 88. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 14. November 1984 über Die Lehrpläne Der Allgemeinbildenden Höheren Schulen; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Bundeskanzler, 1985.