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Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1981). 388. Verordnung: Lehrplan für die dreijährige Fachschule für Sozialberufe sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht: 388. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 14. Mai 1981 über den Lehrplan für die dreijährige Fachschule für Sozialberufe sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht. Bundeskanzler.

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Österreich Bundesministerium für Unterricht. 388. Verordnung: Lehrplan Für Die Dreijährige Fachschule Für Sozialberufe Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht: 388. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 14. Mai 1981 über Den Lehrplan Für Die Dreijährige Fachschule Für Sozialberufe Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht. Wien: Bundeskanzler, 1981.

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Österreich Bundesministerium für Unterricht. 388. Verordnung: Lehrplan Für Die Dreijährige Fachschule Für Sozialberufe Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht: 388. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 14. Mai 1981 über Den Lehrplan Für Die Dreijährige Fachschule Für Sozialberufe Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht. Bundeskanzler, 1981.

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