Cita APA (7a ed.)

Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1977). 492. Verordnung: Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen: 492. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 29. Juli 1977 über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. Bundeskanzler.

Cita Chicago Style (17a ed.)

Österreich Bundesministerium für Unterricht. 492. Verordnung: Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten Und Ihre Sonderformen Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen: 492. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 29. Juli 1977 über Die Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten Und Ihre Sonderformen Sowie Die Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Wien: Bundeskanzler, 1977.

Cita MLA (9a ed.)

Österreich Bundesministerium für Unterricht. 492. Verordnung: Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten Und Ihre Sonderformen Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen: 492. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 29. Juli 1977 über Die Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten Und Ihre Sonderformen Sowie Die Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Bundeskanzler, 1977.

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