Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1963). 143. Verordnung: Lehrpläne für die Handelsschulen und Handelsakademien: 143. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Handelsschule und die Handelsakademie sowie ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. Bundeskanzler.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 143. Verordnung: Lehrpläne Für Die Handelsschulen Und Handelsakademien: 143. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Die Lehrpläne Für Die Handelsschule Und Die Handelsakademie Sowie Ihre Sonderformen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Wien: Bundeskanzler, 1963.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 143. Verordnung: Lehrpläne Für Die Handelsschulen Und Handelsakademien: 143. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Die Lehrpläne Für Die Handelsschule Und Die Handelsakademie Sowie Ihre Sonderformen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Bundeskanzler, 1963.