Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1963). 207. Verordnung: Lehrpläne für die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten: 207. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. Bundeskanzler.
Citazione stile Chigago Style (17a edizione)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 207. Verordnung: Lehrpläne Für Die Höheren Technischen Und Gewerblichen Lehranstalten: 207. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten Und Ihre Sonderformen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Wien: Bundeskanzler, 1963.
Citatione MLA (9a ed.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 207. Verordnung: Lehrpläne Für Die Höheren Technischen Und Gewerblichen Lehranstalten: 207. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Lehrpläne Für Höhere Technische Und Gewerbliche Lehranstalten Und Ihre Sonderformen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Bundeskanzler, 1963.