TY - GEN T1 - 156. Verordnung: Lehrplan für die Familienhelferinnenschule 156. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher ein Rahmenlehrplan für die einjährige und für die zweijährige Familienhelferinnenschule erlassen wird ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. T2 - Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich LA - German PP - Wien PB - Bundeskanzler YR - 1963 UL - http://glotrec.wdi-staging.gei.de/cat/Record/gei832275557 NO - Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird NO - Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B NO - Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B NO - BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963 KW - Lehrplan ER -