TY - BOOK T1 - 106. Verordnung: Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; 106. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334/1978, über die Lehrpläne für die Handeslakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ... ; II. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung T2 - Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung LA - German PP - Wien PB - Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst YR - 1978 ED - [Stand:] 15. August 1978 UL - http://glotrec.wdi-staging.gei.de/cat/Record/gei564450340 NO - "Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht." KW - Lehrplan ER -