TY - BOOK T1 - 48. Verordnung: Lehrpläne der Volks-, Haupt- und Sonderschulen 48. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; I. Sondernummer zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht T2 - Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht LA - German PP - Wien PB - Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst YR - 1963 ED - [Ausgegeben] Wien, am 1. Juli 1963 UL - http://glotrec.wdi-staging.gei.de/cat/Record/gei564417025 NO - "Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht." KW - Lehrplan ER -