TY - GEN T1 - Katechismus der christlichen Lehre für die evangelisch-protestantische Kirche, insbesondere in Rheinhessen und den umliegenden Distrikten LA - German PP - Wiesbaden PB - Verlag von C.G. Kunzes Nachfolger YR - 1889 ED - Achte, mit den von Großherzoglichem Ministerium des Innern in Darmstadt über den evangelischen Religionsunterricht gegebenen Bestimmungen genau übereinstimmende Auflage UL - http://glotrec.wdi-staging.gei.de/cat/Record/gei1920205942 NO - Titelseite: "Dieser Katechismus ist von Großherzoglichem Ministerium des Innern in Darmstadt zum Gebrauche bei dem evangel. Religionsunterricht erlaubt worden durch Verfügung vom 15. Juli 1875." NO - "Zur dritten Auflage" (Seite 2): "Schließlich sei noch bemerkt, daß dieser Katechismus in seinen Fragen und Antworten ein Auszug ist aus dem alten badischen Katechismus ..." NO - "Zur vierten und fünften Auflage" (Seite 2): "Da dieser Katechismus auch außerhalb Rheinhessens in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, im Fürstentum Birkenfeld und in dem Bezirke Biedenkopf-Vöhl in vielen Schulen eingeführt worden ist, so ist zu den Worten "insbesondere in Rheinhessen" hinzugefügt worden: "und den umliegenden Distrikten"." KW - Schulbuch ER -